Nach der Führerscheinprüfung beginnt für Führerscheininhaber die Probezeit von zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit haben Vergehen, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzug, besondere Konsequenzen.
In Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit müssen Führerscheinneulinge nach behördlicher Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend und führt bei nicht fristgerechter Erledigung zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Ablauf des Aufbauseminars
Das ASF ist ein Gruppenkurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten, welcher innerhalb von 2 bis 4 Wochen stattfindet. Zudem findet im Rahmen des Seminars eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten statt, in welcher der Fahrlehrer den Fahrer beobachtet und sein Verhalten im Verkehr einschätzt. Es erfolgen Gespräche in der Gruppe, die Analyse schwieriger Situationen im Verkehr und die Vermittlung von Informationen. Die Reflexion zielt darauf ab, das Verhalten der Teilnehmer im Verkehr zu schulen und die Teilnehmer sollen dadurch nicht nur rücksichtsvoller werden, sondern auch Gefahren schneller und besser erkennen können.
Bei Interesse, kontaktieren Sie uns gerne über das untenstehende Kontaktformular.