Klasse D/DE

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse. Bei DE mit Anhänger über einer Gesamtmasse von 750 kg.


Mindestalter:

24 Jahre

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation (beschränkt auf Linienverkehr bis 50km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50k im Linienverkehr.

Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz der Klasse B erforderlich

Beinhaltet Klasse:  D1



Klasse D1/D1E

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen und einer Länge vom 8 Metern (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse). Bei D1E mit Anhänger über einer Gesamtmasse von 750 kg.

Mindestalter:

21 Jahre bzw. Berufskraftfahrer mit Einschränkungen ab 18 Jahren

Vorbesitz der Klasse B erforderlich