Klasse B / B197 / B (Automtik)
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Mindestalter:
18 Jahre bzw. „Begleitetes Fahren“ mit 17 Jahren
Bemerkung:
Beinhaltet Klasse L und AM.
Varianten:
Klasse B (herkömmlich): Ausbildung und Prüfung auf Schaltgetriebe, im Anschluss keine Einschränkungen.
Klasse B Schlüsselzahl 197: Ausbildung auf Schalt- und Automatikgetriebe, Prüfung auf Automatikgetriebe. Im Anschluss vorerst keine Einschränkungen, bei Erweiterung auf BE oder C/CE -> Automatikbeschränkung "Schlüsselzahl 78" wenn Prüfung auf Automatikfahrzeug abgelegt wird.
B Automatik Schlüsselzahl 78: Ausbildung und Prüfung auf Automatikgetriebe. Im Anschluss die Auflage nur Automatikfahrzeuge zu fahren.
Klasse B96 (PKW mit Anhänger über 750 kg)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger >750 kg bestehen und die Gesamtmasse des Zuges von 4250 kg nicht überschreiten.
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Klasse BE (PKW mit (Sattel-)Anhänger)
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in Klasse B oder B96 fallenden Kombinationen überschreiten (maximal 7000kg)
Mindestalter:
18 Jahre bzw. „Begleitetes Fahren“ mit 17 Jahren
Vorbesitz der Klasse B erforderlich