Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, mit Anhängern maximal 25 km/h.

Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler u.ä.) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahren



Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 40 km/h, auch mit Anhänger

Bedingung: beide Fahrzeugarten müssen nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mindestalter: 16 Jahre für die bbH 40 km/h, 18 Jahre für bbH 60 km/h

Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse:  L, AM