Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, mit Anhängern maximal 25 km/h.
Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler u.ä.) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahren
Klasse T
a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: beide Fahrzeugarten müssen nach Ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: 16 Jahre für die bbH 40 km/h, 18 Jahre für bbH 60 km/h
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM